Unternehmen, die Kurzarbeit (Arbeitszeitverkürzung, HRST) und Telearbeit in Anspruch nehmen, müssen den Auswirkungen auf das Lohnmanagement besondere Aufmerksamkeit widmen.
Trotz der Einführung vereinfachter Abrechnungen ist die Verwaltung von HRST aus administrativer Sicht besonders schwierig. Besondere Regeln gelten beispielsweise für niedrige Löhne, Auszubildende, Personen mit Führungspositionen usw…
Die Beiträge zur Sozialversicherung müssen für die Arbeitnehmer korrekt abgerechnet werden, und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung müssen in den jährlichen Lohnbescheinigungen klar vom Lohn getrennt werden.