Neues Gesetz zur Lohngleichheit

Das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern führt neue Verpflichtungen ein.

Arbeitgeber

Die zu Beginn eines Jahres mindestens 100 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen eine Analyse der Lohngleichheit nach einer anerkannten Methode durchführen.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, ungerechtfertigte geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu beseitigen.

MERKEN SIE SICH

Die Unternehmen haben ein Jahr Zeit, um diese Studie durchzuführen. Diese muss dann von einer zertifizierten und unabhängigen Stelle geprüft werden. Das Ergebnis ist den Arbeitnehmern mitzuteilen.

Für Unternehmen, die diese neue Bestimmung nicht einhalten oder bei denen die ungeklärte Grenze von 5% des Lohngefälles überschritten wird, sieht das Gesetz keine Sanktionen vor. Der Imageschaden kann jedoch für die Unternehmen sehr groß sein, da die Gewerkschaften bereits Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung zugesagt haben. Außerdem gibt es bereits eine Website, die eine Liste „schlechter Schüler“ auflistet und veröffentlicht.

Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten können die Analyse der Lohngleichheit auf freiwilliger Basis durchführen. Es ist nicht möglich, die Analyse für weniger als 50 Beschäftigte durchzuführen, da die Stichprobe von Daten statistisch nicht ausreicht.