Neues Quellensteuergesetze

Bessere Harmonisierung, aber Schwierigkeiten für den Arbeitgeber

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Quellenbesteuerung der Einkünfte aus Erwerbstätigkeit der Arbeitnehmer werden Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeführt, insbesondere hinsichtlich der Regeln für die Berechnung der Quellensteuer für alle Kantone. 

Ab dem 1. Januar 2021 regelt das neue Bundesgesetz sowie die Richtlinie ESTV 45 die Quellensteuer in der ganzen Schweiz. Die bisherigen kantonalen Praktiken und Steuerabkommen, die im Widerspruch zu dieser neuen Regelung stehen, werden hinfällig. Diese Harmonisierung auf Bundesebene verbessert die Gleichbehandlung, erschwert jedoch die Arbeit der Arbeitgeber

So ist es unter anderem nicht mehr möglich, die Quellensteuer für alle Beschäftigten nach den Regeln und Tarifen des Kantons Unternehmenssitz zu verrechnen. Künftig ist die Steuer nach dem Wohnkanton des jeweiligen Arbeitnehmers und nach den Sätzen des jeweiligen Kantons zu verrechnen.